Gebet zum Schutz
Das Gebet nennt sich nach seinen ersten Worten: Angelus domini - Engel des Herrn.
Das christliche Europa war im 15. Jahrhundert durch die Türken bedroht: Papst Calixt III. gibt die Empfehlung 1456 täglich Mittags während des Läutens drei "Ave Maria" und ein "Vater unser" zu beten zum Schutz vor der Bedrohung. Pius V. richtete 1571 das Angelus-Gebet in der heutigen Form ein. So wie Mönche das Stundengebet beten, soll der "Engel des Herrn" allen Christen ermöglichen, Maria zu grüßen und Gott um seinen Schutz zu bitten.
Seit dem wird dreimal täglich der "Engel des Herrn" gebetet. Morgens wird an die Auferstehung Christi gedacht, mittags an sein Leiden und am Abend an Jesu Menschwerdung. Das Gebet besteht aus drei "Ave Maria", die jeweils von einem biblischen Vers eingeleitet werden, einem Gebet für die Verstorbenen und dem abschließenden Gebet.
Vielleicht haben Sie es schon bemerkt: Seit einiger Zeit gibt es auch in Christus unser Friede das sogenannte „Sonntag einläuten“. Dabei handelt es sich um ein festliches Glockengeläut an jedem Samstag um 19:30 Uhr, das nicht zum Gottesdienst einlädt, sondern auf den beginnenden Sonntag, den Tag des Herrn hinweist. Damit wird dem Sonntag wieder mehr Bedeutung gegeben. Sie müssen nicht um 19:30 Uhr die Arbeit stehen und liegen lassen, aber hindern wollen wir Sie auch nicht daran. Schließlich gibt es auch noch andere Dinge als Arbeit, die unser Leben lebenswert machen, wie z.B.: dem Sonntag wieder mehr Gewicht zu geben!
Artikel 4 des Grundgesetzes gewährt die "ungestörte Religionsausübung". Jegliches Glockengeläut, das religiös motiviert ist, ist vom Grundgesetz geschützt. Dazu zählt das Läuten zu den Gottesdiensten, das tägliche Angelus- und Gebetsläuten, das Einläuten des Sonntags, wie aber auch das Gedächtnisläuten.
Ralf Schlösser