Der Kirchenvorstand ist die körperliche Vertretung der juristischen Person "Katholische Kirchengemeinde Christus unser Friede".
Schließt beispielsweise die Kirchengemeinde einen Vertrag mit einem Dritten, so beschließt darüber der Kirchenvorstand und seine Vertreter handeln dann in dessen Namen. Dies gilt beispielsweise bei Pacht-, Kauf-, Verkauf- oder auch Personalverträgen u.a..
Der Kirchenvorstand verwaltet die Einrichtungen und das Vermögen der Kirchengemeinde. Er ist verantwortlich für die Aufstellung und Überwachung des Haushaltsplanes. Er ist Dienstgeber für alle Angestellten. Er vergibt und verwaltet Erbbaurechte. Er sorgt für die Unterhaltung und Instandhaltung der Immobilien.
Dazu berät der Kirchenvorstand in seinen (nichtöffentlichen) Sitzungen die anstehenden Themen und fasst anschließend zu dem Thema einen Beschluss. Die Ausführung des Beschlusses liegt je nach dem Sachverhalt beim Pastor als "geborenen" Vorsitzenden des Kirchenvorstandes oder bei einem anderen Vorstandsmitglied.
In der Regel tagt der Vorstand einmal im Monat, zur Sitzung muss schriftlich, mit Angabe der Tagesordnung, eingeladen werden.
Der Kirchenvorstand bildet in seiner konstituierenden Sitzung Sachausschüsse, diese bereiten ihre Sachthemen vor und erarbeiten auch den Beschlussvorschlag als Empfehlung für die Kirchenvorstandsitzung. Dadurch ist in der Regel eine sachbezogene kompetente Information für alle Vorstandsmitglieder in der Sitzung möglich.
Die Ausschüsse tagen je nach Sachgebiet und Problemlage bei Bedarf.
Dem derzeitigen Kirchenvorstand der Katholischen Kirchengemeinde Christus unser Friede gehören an für die Jahre
2021-2024
Bei Fragen an den Kirchenvorstand wenden Sie sich bitte an den Vorsitzenden (pfarrbuero@christus-unser-friede.de).