Alle drei Jahre wird die Hälfte der Kirchenvorstandsmitglieder eines jeden Kirchenvorstandes neu gewählt. Dies sind in der Pfarre Christus unser Friede 8 Kirchenvorsteher.
Wahlberechtigt sind alle Mitglieder der Pfarre Christus unser Friede, die am Wahltag 18 Jahre alt sind und seit einem Jahr in der Gemeinde wohnen.
Gleichzeitig wird der GdG-Rat neu gewählt und die Gemeinderäte in den Gemeinden. Wahlberechtigt sind hier alle Mitglieder der Pfarre Christus unser Friede, die am Wahltag 14 Jahre alt sind und in der Pfarre ihren Wohnsitz haben.
Kirchenvorstand und GdG-Rat können in allen Gemeinden gewählt werden. Die Wahl der Gemeinderäte findet nur in den jeweiligen Gemeinden statt.
Der Wahlvorstand bittet darum, einen Ausweis mitzuführen.
Der Wahlraum der Kirchenvorstands- und GdG-Ratswahl 2021 befindet sich für die Pfarre Christus unser Friede im Katharina-haus, Markt 5
Die Öffnungszeiten sind:
am Sonntag, 07.11.2021
von 9:30 bis 11:30 Uhr und
von 14:00 bis 16:00 Uhr.
Abgestimmt werden kann auch in einer der Filialkirchen zu den folgenden Zeiten:
St. Mariä Heimsuchung, Kämpchen
am Samstag, 06.11.2021
von 17:00 bis 19:30 Uhr in der Tageskapelle
St. Matthias, Berensberg
am Sonntag, 07.11.2021
von 9:00 bis 11:00 Uhr in der Kirche
St. Barbara, Pannesheide
am Sonntag, 07.11.2021
von 10:30 bis 12:30 Uhr in der Kirche
St. Mariä Verkündigung, Bank
am Sonntag, 07.11.2021
von 11:00 Uhr bis 13:00 Uhr in der Kirche
Briefwahl ist auf Antrag möglich. Der Antrag kann bis zum Mittwoch vor der Wahl (03.11.2021), während der Öffnungszeiten des Pfarrbüros gestellt werden.